Ist eine Due Diligence ihren Aufwand wert?

Angesichts der Detailtiefe und des Umfangs einer Due Diligence fragt sich mancher Verkäufer, ob sie wirklich sein muss. Die Antwort Auf jeden Fall, obwohl sie im Umfang sicher an die Unternehmensgröße und -komplexität angepasst werden sollte. Eine Due Dilligence dient dazu, den zukünftigen Käufer auf den Informationsstand der Verkäufers zu bringen. Aber auch der ein oder andere Verkäufer hat durch die Vorbereitung auf diese „sorgfältige Prüfung“ sein Unternehmen noch besser kennen gelernt, wenn beispielsweise ein vergessener Altvertrag auftaucht, der den Verkauf  eventuell  gefährdet  hätte. Damit auch wirklich nichts übersehen wird, arbeiten die beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte mit umfassenden Checklisten zu verschiedensten Unternehmensaspekten.

Aber insbesondere in Bezug auf Garantie- und Haftungsfragen spielt die Due Diligence eine maßgebliche Rolle.

Die Due Diligence findet heutzutage in der Regel elektronisch statt: Hoch sichere Datenräume werden mit allen vom Käufer angefragten Dokumenten gefüllt. Verkäufer sollten dabei auch auf Risiken bzw. wichtige Dokumente hinweisen, die der Käufer noch nicht auf dem Schirm hatte. Alles, was der Käufer weiß, kann dem Verkäufer später nicht angelastet werden. Verläuft eine Due Diligence zufriedenstellend,  erfolgt die anschließende Verhandlung des Kaufvertrages. Da nahezu bei jeder „sorgfältigen Prüfung“ noch das ein oder andere Negativmerkmal auftaucht, wird an dieser Stelle gerne nachverhandelt. Ob das Gefundene wirklich noch Auswirkungen auf den Kaufpreis hat oder der Verkäufer besser die Verhandlungen abbricht, lässt sich nur im konkreten Einzelfall bewerten.